Öffentliche Auflage
Das Waldgebiet der Gemeinde Brüttelen ist neu vermessen worden. Die ausgeführten Arbeiten umfassen im
Wesentlichen:
- Neuvermessung aller Grenzpunkte und Elemente der Bodenbedeckung / Einzelobjekte
- Nachführung der amtlichen Vermessung; Berechnung der neuen Grundstückflächen
Gerne möchten wir Sie über die bevorstehende öffentliche Auflage informieren (Art. 38, KGeoIG). Der
Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den
Daten der amtlichen Vermessung liegen vom 1. März bis 31. März 2021 in der
Gemeindeverwaltung Brüttelen öffentlich auf. Am Montag, 15. März 2021, von 17:00 bis 18:00
Uhr wird Herr Robert Stegemann, Ingenieur-Geometer, in der Gemeindeverwaltung zur
Auskunftserteilung anwesend sein.
Information
Der Gemeinderat von Brüttelen hat die Aufarbeitung der alten grafischen Grundbuchvermessung
beschlossen und das Vermessungsbüro Lüscher & Aeschlimann AG in Ins mit der Ersterhebung der amtlichen
Vermessung (Los 4) beauftragt.
Im Waldgebiet von Brüttelen liegt eine provisorisch anerkannte graphische Vermessung aus dem Jahr
1899 vor. Ziel der Ersterhebung ist es, die Grundbuchvermessung auf den aktuellen Standard AV93
aufzuarbeiten. Durch die Ersterhebung können die Daten der amtlichen Vermessung als Grundlage für den
Aufbau und den Betrieb von Landinformationssystemen dienen und für öffentliche und private Zwecke
besser verwendet werden. Die Kosten für diese Arbeiten werden von Bund, Kanton und Gemeinde getragen.
Die Erneuerung der amtlichen Vermessung läuft in verschiedenen Arbeitsschritten ab:
- Grenzvereinfachungen wie zusammenlegen von benachbarten Grundstücken des gleichen Eigentümers im
vereinfachten Verfahren
- Erstellen/Erneuern des Fixpunktnetzes
- Suchen und Einmessen von Grenzpunkten
- Neuaufnahme Gebäude und weitere Situation
- Durch die Eigentümer gewünschte Vermarkungsrevisionen (freiwillig)
- Planauflage, Genehmigung, Grundbucheintrag
Zur Ausführung dieser Arbeiten müssen die Grundstücke betreten werden. Die Mitarbeitenden des
Vermessungsbüros sind bestrebt, die Grundeigentümer möglichst wenig zu stören und die Kulturen zu
schonen.
Allfällige Grenzzusammenlegungen von benachbarten Grundstücken mit selben Eigentümern werden wir mit
Ihnen besprechen. Weiter weisen wir Sie darauf hin, dass kleinere Grenzbegradigungen mit einer
Neuvermessung durchgeführt werden können. Bitte melden Sie sich dazu bei uns.
Sie als EigentümerIn haben jedoch die Möglichkeit, auf Wunsch ihre fehlenden Grenzpunkte im
Zusammenhang mit den Erneuerungsarbeiten durch uns rekonstruieren und neu vermarken zu lassen. Die
dadurch entstehenden Kosten müssen Sie jedoch selbst tragen. In der nachfolgenden Tabelle sind die
Pauschalpreise pro Grenzpunkt nach Versicherungsart ersichtlich.
Rekonstruktion von fehlenden Grenzpunkten (auf Wunsch des Eigentümers).
Rek. GP inkl. Vermarkung (Stein): Fr. 250.00
Rek. GP inkl. Vermarkung (Bolzen): Fr. 150.00
Rek. GP ohne Vermarkung (nur markiert): Fr. 100.00
Danke für das Verständnis und Ihre Mithilfe.
Für Fragen, Anliegen und Wünsche stehen Ihnen Robert Stegemann, Nachführungsgeometer vom
Vermessungsbüro Lüscher & Aeaschlimann AG und Martin Baumann, Projektleiter der Ersterhebung Brüttelen
Los 4, gerne zur Verfügung.